Fachanwälte für Familienrecht

Neben der schwerpunktmäßigen Beschäftigung mit dem Strafrecht ist auch das Familienrecht von unserem Leistungsspektrum umfasst. Ihre Ansprechpartnerinnen hierfür sind Rechtsanwältin Stefanie Haizmann, sowie Rechtsanwältin Julia Rubner, beide langjährige Fachanwältinnen für Familienrecht.

Die Kanzlei Haizmann & Büttner bietet Ihnen auf dem Gebiet des Familienrechts eine kompetente Beratung u. A. in den Bereichen Eheschließung und Scheidung, eheliches Güterrecht, Unterhaltsrecht und Versorgungsausgleich. Gerade eine Scheidung führt in der Regel nicht nur zu erheblichen emotionalen Belastungen, sondern wirft auch eine Reihe von Rechtsfragen auf, die einer Klärung bedürfen. In solchen Momenten stehen Ihnen Rechtsanwältin Stefanie Haizmann und Rechtsanwältin Julia Rubner als Fachanwältinnen für Familienrecht zur Seite und setzen sich mit Leidenschaft für Ihre Rechte ein.

Ob Gewaltschutzgesetz (GewSchG), Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 170 Strafgesetzbuch (StGB) oder Beschränkung oder Versagung des Unterhalts gem. § 1579 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – es zeigt sich, dass auch das Familienrecht Schnittpunkte mit dem Strafrecht aufweist. In einem solchen Fall profitieren Sie als Mandant von unserer strafrechtlichen Spezialisierung und einer exzellenten Kanzleiinternen Zusammenarbeit.

Rechtsanwältin Stefanie Haizmann und Rechtsanwältin Julia Rubner sind Fachanwältinnen für Familienrecht

Rechtsanwältin Stefanie Haizmann verfügt seit dem Jahr 2000 über die Berechtigung den Titel „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen, Rechtsanwältin Julia Rubner seit dem Jahr 2013. Gem. § 2 der Fachanwaltsordnung (FAO) darf ein Rechtsanwalt eine Fachanwaltsbezeichnung nur dann führen, wenn er besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen auf dem jeweiligen Fachgebiet vorweisen kann, die erheblich das Maß dessen übersteigen, was üblicherweise in der praktischen beruflichen Erfahrung und der Ausbildung vermittelt wird. Um diese überdurchschnittliche Qualifikation aufrecht zu erhalten, ist ein Fachanwalt für Familienrecht gem. § 15 FAO zudem verpflichtet, jährlich eine wissenschaftliche Arbeit zu publizieren oder an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung als Dozent oder Hörer teilzunehmen.

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Direkte Ansprechpartner

Ihr direkter Ansprechpartner für das Rechtsgebiet Familien- und allgemeines Zivilrecht ist:

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Stefanie Haizmann

Fachanwältin für Familienrecht

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Fachanwältin Stefanie Haizmann liegt auf den Bereichen des allgemeinen Zivilrechts und des Familienrechts.

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