Rechtsanwalt Philip Roth ist auf das Strafrecht spezialisiert und vertritt Sie in allen Phasen des Strafverfahrens. Durch fachliche Kompetenz, Leidenschaft, Einfühlvermögen, absolute Loyalität gegenüber dem Mandanten sowie bedingungslosen Einsatz gewährleistet er eine effektive Strafverteidigung. Seine Begeisterung für das Strafrecht hat er bereits zu Beginn des Studiums entwickelt und ist seither der Antrieb der konsequenten Konzentration auf dieses Rechtsgebiet.
Seit dem 01.01.2022 ist er in der Anwaltskanzlei Haizmann & Büttner tätig.
2022 wurde Herrn Rechtsanwalt Philip Roth von der RA-Kammer Nürnberg die Befugnis verliehen, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.
Rechtsanwalt Philip Roth ist Mitglied der AG Strafrecht des Deutschen Anwaltvereins sowie der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
Seine Tätigkeit umfasst folgende Schwerpunkte: