Rechtsanwalt Johannes Büttner ist Fachanwalt für Strafrecht. Hohe Sachkompetenz, Leidenschaft für den Beruf des Strafverteidigers sowie ein unermüdlicher Einsatz für die Rechte seiner Mandanten kennzeichnen dabei seine Arbeit. Strafverteidiger ist für Rechtsanwalt Johannes Büttner nicht nur ein Beruf, sondern eine Berufung: so hat er sich bereits während seines Studiums der Rechtswissenschaft und im Laufe seines späteren Referendariats konsequent auf das Strafrecht und die Strafverteidigung fokussiert.
Rechtsanwalt Johannes Büttner ist seit 01.01.2017 Partner der Anwaltskanzlei „Haizmann & Büttner“. Neben seiner Tätigkeit als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Büttner zudem Dozent für Arbeitsgemeinschaften in der Ausbildung der Rechtsreferendare in Bayern.
Seine Tätigkeit umfasst folgende Schwerpunkte:
1983
2004 - 2010
2011 - 2013
Juni 2013
2013 - 2014
August 2016
2017
2026
Geboren in Mühldorf a. Inn
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg
Referendariat Schwandorf / Regensburg
Zulassung zur Anwaltschaft
Dozent für Rhetorik und Kommunikation für Rechtsreferendare in Bayern und Baden-Württemberg
Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ durch die RA-Kammer Nürnberg
Partner der Kanzlei „Haizmann & Büttner“
Dozent für Arbeitsgemeinschaften der Rechtsreferendare in Bayern
1983
2004 - 2010
2011 - 2013
Juni 2013
2013 - 2014
August 2016
2017
Geboren in Mühldorf a. Inn
Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg
Referendariat Schwandorf / Regensburg
Zulassung zur Anwaltschaft
Dozent für Rhetorik und Kommunikation für Rechtsreferendare in Bayern und Baden-Württemberg
Verleihung der Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ durch die RA-Kammer Nürnberg
Partner der Kanzlei „Haizmann & Büttner“